Die Heilpraktikerprüfung

Alles über die Heilpraktikerprüfung
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Aktuelles

Änderung des Heilpraktikergesetzes 2016 / 2017

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Neue Leitlinien für die Heilpraktikerüberprüfung

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Häufige Fragen zur Heilpraktikerprüfung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Heilpraktiker zu werden?

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Wie läuft die Heilpraktikerprüfung ab?

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Wie und wo kann ich mich für die Heilpraktikerprüfung anmelden?

Antwort

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Antwort

 

Und danach? Wichtige Informationen zum Heilpraktikerberuf

Antwort


Änderung des Heilpraktikergesetzes 2016 / 2017

Am 1. Dezember 2016 hat der Bundestag das "Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze" (PSG III - Bundestags-Drucksache 18/10510) verabschiedet.

 

Dieses Gesetz ist auch für Heilpraktikeranwärter relevant, weil es Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der Zulassungsvoraussetzungen zum Heilpraktikerberuf vorsieht.

 

Folgendes ist jetzt für Dich wichtig:

 

Die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern wird nun bundesweit vereinheitlicht, so dass die einzelnen Bundesländer die Prüfung nicht mehr unterschiedlich handhaben können.

 

Es wurden bundeseinheitliche Richtlinien für die Heilpraktikerprüfung festgelegt, die sicher stellen sollen, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Zu den Leitlinien

  

Fazit:

 

Der Heilpraktikerberuf bleibt gesichert, die Überprüfung wird in einigen Bundesländern deutlich anspruchsvoller. Dies ist angesichts der jüngsten Vorfälle in einer Heilpraktikerpraxis in Brüggen-Bracht, die ein großes Medienecho nach sich zogen, verständlich und wünschenswert.

 

Noch wichtiger als bisher ist es daher für Heilpraktikeranwärter, eine gründliche und wissenschaftlich fundierte Heilpraktikerausbildung zu absolvieren, um auch unter den verschärften Prüfungsbedingungen sicher und souverän bestehen zu können.


Neue Leitlinien für die Überprüfung

Am 7.12.2017 hat das Bundesministerium für Gesundheit die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnnen und -anwärtern veröffentlicht.

 

In diesen für alle Überprüfungen verbindlichen Leitlinien werden folgende Schwerpunkte der Heilpraktikerprüfung festgelegt:

 

Rechts- und Berufkunde

  • Heilpraktikergesetz
  • Patientenrechtegesetz
  • Heilmittelwerbegesetz
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
  • Infektionsschutzgesetz
  • Arzneimittelrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Grundregeln der Hygiene einschließlich Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen
  • Qualitätsmanagement und Dokumentation

 Notfallsituationen

  • Erkennung und angemessene Erstversorgung von Notfallsituationen oder lebensbedrohlichen Zuständen

 Kommunikation

  • Kenntnisse in der medizinischen Fachterminologie
  • Angemessene Kommunikation und Interaktion mit Patienten aller Altersgruppen sowie mit anderen Berufsgruppen und Institutionen im Gesundheitswesen

 Medizinische Kenntnisse

  • Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Pharmakologie
  • Allgemeine Krankheitslehre, akute und chronische Schmerzzustände
  • Erkrankungen des Herzes, Kreislaufs und der Atmung
  • Erkrankungen des Stoffwechsels und des Verdauungsapparates
  • Immunologische, allergologische und rheumatische Erkrankungen
  • Infektionskrankheiten
  • Gynäkologische Erkrankungen
  • Pädiatrische Erkrankungen
  • Schwangerschaftsbeschwerden
  • Neurologische Erkrankungend
  • Dermatologische Erkrankungen
  • Geriatrische Erkrankungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats
  • Urologische Erkrankungen
  • Ophtalmologische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Halses, der Nase und der Ohren

Anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse

 

Die Überprüfung soll auch dazu dienen, festzustellen, ob der Kandidat in der Lage ist

  • ärztliche Befunde und Laborwerte zu verstehen, zu bewerten und im Rahmen der eigenen Berufsausübung angemessen zu berücksichtigen
  • eine vollständige und umfassende Anamnese einschließlich eines psychopathologischen Befundes zu erheben
  • dem Heilpraktikerberuf angemessene Methoden der Patientenuntersuchung anzuwenden
  • eine berufsbezogene Diagnose zu stellen und daraus einen Behandlungsvorschlag herzuleiten, der keine Gefährdung der Patientengesundheit erwarten lässt
  • invasive Maßnahmen anzuwenden
  • alternative Therapieformen zu erklären und ihre Anwendung zu zeigen

Mündlich-praktische Überprüfung

 

In der mündlichen Prüfung sollen auch praktische Aufgaben enthalten sein, die vom Kandidaten während der Überprüfung durchzuführen sind.


Voraussetzungen für die Zulassung

  1. Du musst zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 25 Jahre alt sein.

  2. Du musst die Schule mindestens mit einem Hauptschulabschluss beendet haben.

  3. Durch die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses weist Du Deine „sittliche Zuverlässigkeit“ zur Ausübung des Heilpraktikerberufs nach.

  4. In einem aktuellen Gesundheitszeugnis wird Deine gesundheitliche Eignung, den Heilpraktikerberuf auszuüben, bescheinigt.

  5. In einer Prüfung vor dem Gesundheitsamt musst Du nachweisen, dass Du über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügst, um die Heilkunde ohne Gefahr für die Gesundheit des einzelnen Bürgers und der Bevölkerung auszuüben.

Ablauf der Heilpraktikerprüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

  1. Einer schriftlichen Prüfung, in der innerhalb von 2 Stunden 60 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden müssen. Die Prüfung ist bestanden, wenn 75%, also 45 Fragen korrekt beantwortet wurden.
  2. Bei bestandener schriftlicher Prüfung wirst Du zur mündlichen Prüfung eingeladen. Diese findet vor dem Amtsarzt und einem Beisitzer (Heilpraktiker) statt und dient neben der weiteren Überprüfung Deiner medizinischen Fachkenntnisse insbesondere dazu, festzustellen, dass Du die Grenzen Deiner Fähigkeiten und Handlungsbefugnisse als Heilpraktiker genau kennst.

Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung

In Berlin teilen sich zwei Gesundheitsämter die Durchführung der Heilpraktikerprüfung:

 

Für die Bezirke

  • Tempelhof-Schöneberg
  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Treptow-Köpenick
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Neukölln

ist das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg zuständig.

 

Für die Bezirke

  • Mitte
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Pankow
  • Spandau
  • Lichtenberg (Hohenschönhausen)
  • Reinickendorf

ist das Gesundheitsamt Lichtenberg zuständig.

 

Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz in Berlin hast, richtest Du ein formloses Bewerbungsschreiben für die Heilpraktikerüberprüfung an Dein zuständiges Gesundheitsamt.

 

Dem Bewerbungsschreiben legst Du bei:

  • eine beglaubigte Kopie Deines Schulabschlusszeugnisses
  • einen unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf und
  • einen Auszug aus dem Melderegister.

Später wird das Gesundheitsamt weitere Unterlagen anfordern:

  • einen Auszug aus dem polizeilichen Führungszeugnis und
  • ein ärztliches Gesundheitsattest.

Die genauen Zulassungsbedingungen und erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sowie Informationen über die fälligen Gebühren findest Du, wenn Du oben auf die Links zu den jeweiligen Gesundheitsämtern klickst.

 

Die schriftlichen Überprüfungen finden zweimal im Jahr statt, und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober.

 

Zurzeit beträgt die Wartezeit ca. 1 bis 1,5 Jahre ab Antragstellung.


Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Gesamtgebühr für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beträgt in Berlin 400 €.

Diese ist in drei Teilbeträgen zu entrichten:

  • 90 € werden bei der Anmeldung fällig (das Gesundheitsamt schickt Dir dann eine Zahlungsaufforderung).
  • 110 € werden vor Antritt der schriftlichen Prüfung fällig (ebenfalls nach Zahlungsaufforderung).
  • 200 € zahlst Du, wenn Du die mündliche Prüfung bestanden hast.

Und danach? Wichtige Informationen zum Heilpraktikerberuf

Viele interessante Fakten und wissenswerte Informationen zum Berufsbild des Heilpraktikers findest Du auf der Webseite Heilpraktiker Fakten, die vom Berufsverband Bund Deutscher Heilpraktiker betrieben wird. Schau doch mal rein!